ION-Plätze

Inobhutnahmeplätze

In jeder der beiden Wohngruppen (JWG und JAH) steht jeweils ein Inobhutnahmeplatz zur Verfügung. Hier können Jugendliche, die sich in einer Krisensituation befinden und aus den unterschiedlichsten Gründen aktuell nicht Zuhause leben können bzw. wollen, ohne vorangegangenes Aufnahmeverfahren zeitnah aufgenommen werden. Auf diesem Platz können sie solange verbleiben und erfahren Schutz, bis eine Klärung der Situation stattgefunden hat.

Die Inobhutnahmeplätze dürfen aktuell nur durch die Landratsämter Mühldorf am Inn, Altötting und Traunstein belegt werden.